Aktivmitgliedschaft

Du bist eine kunstschaffende Person mit Wohn- oder Atelierstandort in Winterthur oder einer angrenzenden Gemeinde und erfüllst die Aufnahmekriterien.

Aufnahmekriterien

  • Inhaltliche und formale gestalterische Qualitäten
  • Kontinuierliche Auseinandersetzung in der bildenden Kunst

Dokumentation

  • Anmeldeformular
  • Künstlerischer Werdegang/Portfolio in Bild- und Textform vom kontinuierlichen Schaffen der letzten Jahre
  • Bewerbung als PDF-Datei, maximal 10 Seiten A4 / 10 MB Dateigrösse

Die Jury

Die Jury, bestehend aus 4 Mitgliedern und einer externen Fachperson, entscheidet aufgrund der eingereichten Dokumentation über eine Aufnahme. Sie bewertet:

  • Autentizität
  • Gestalterische Qualität
  • Künstlerischer Ausdruck
  • Inhaltliche Aussage
  • Technische Ausführung
  • Innovation und Originalität

Aufnahmeverfahren

Einmal jährlich, jeweils per 28. Februar, finden Aufnahmen statt. Die Kunstschaffenden können sich mit einer Dokumentation, die den genannten Vorgaben entspricht, für die Aufnahme als Aktivmitglied bewerben. Die Bewerber:innen werden über den Entscheid schriftlich per 31. März informiert. Nicht Aufgenommene erhalten die Möglichkeit, sich im nächsten Jahr neu zu bewerben.

Unkostenbeitrag

Gleichzeitig mit der Bewerbung wird ein Unkostenbeitrag von CHF 50.− erhoben.